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Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

Zwei Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen

Bei einer Baustellenkontrolle in Osnabrück haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 16. Januar 2023 zwei illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten auf dem Bauvorhaben überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Im Rahmen der Kontrolle trafen die Beamten zwei Arbeitnehmer an, die mit Glasfaserarbeiten beschäftigt waren. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die Männer aus der Türkei stammten. Einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, besaßen sie nicht.

Die Personen haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Vom zuständigen Ausländeramt erhalten die zwei Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

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