Zoll

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Freiheits- sowie Geldstrafe für zwei Leistungsbetrüger

Ermittlungserfolge für den Zoll im Raum Osnabrück

Die erfolgreichen Ermittlungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führten in zwei Fällen zu entsprechenden Verurteilungen durch das Amtsgericht Osnabrück.

So wurde eine 28-Jährige wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Haftstrafe wurde zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt. Die im Raum Osnabrück wohnhafte Frau hatte es unterlassen, zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, die sie aufgenommen hatte, dem Leistungsträger entsprechend mitzuteilen. So konnte sie Sozialleistungen von rund 2.500 Euro zu Unrecht kassieren.

Eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verhängte das Amtsgericht Osnabrück gegen eine 29-jährige Leistungsbezieherin aus Osnabrück, weil diese dem Leistungsträger ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf 2.529 Euro.

Durch einen Datenabgleich fiel in beiden Fällen auf, dass für die Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch den Leistungsträger gezahlt wurden und gleichzeitig die Arbeitgeber Anmeldungen zur Sozialversicherung abgaben. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betrugs gegen die beiden Leistungsempfänger. Die Angeklagten hätten die Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als sie die beruflichen Tätigkeiten aufnahmen. Dies hatten sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

Beide Urteile sind rechtskräftig.

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