Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Osnabrücker Zoll deckt hinterzogene Beiträge von mehr als 280.000 Euro auf

Geschäftsführer und dessen Ehefrau zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt

Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte einen Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma aus der Grafschaft Bentheim wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten in 154 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt.

Auch die Ehefrau des Verurteilten wurde wegen desselben Vergehens zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt.

Zudem verhängte das Hauptzollamt Osnabrück noch zwei Bußgeldbescheide von insgesamt 6.900 Euro gegen den Geschäftsführer, da er Arbeitnehmer an Dritte verlieh, ohne dass er im Besitz der hierfür erforderlichen Erlaubnis war.

Der Verurteilung sind umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück vorausgegangen, welche im Oktober 2020 in einer großangelegten Durchsuchungsmaßnahme mündeten.

Seit Dezember 2016 war der Verurteilte Geschäftsführer der Zeitarbeitsfirma. Zuvor führte seine Ehefrau zwei Jahre die Firma.

Nach Auswertung der Unterlagen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass die Verurteilten von 2015 bis 2020 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigten, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Ihrer Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kamen die Verurteilten nicht nach.

"Durch dieses Verhalten sparten sie sich Sozialversicherungsbeiträge in einer Gesamthöhe von mehr als 280.000 Euro", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Obwohl der Geschäftsführer der oben genannten Firma seit Juni 2019 nicht mehr im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung war, verlieh er trotzdem Arbeitnehmer an Dritte. Das Hauptzollamt Osnabrück verhängte aufgrund dieses Vergehens Bußgeldbescheide von insgesamt 6.900 Euro gegen den Verurteilten.

Die Urteile des Amtsgerichts Nordhorn sind rechtskräftig.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen