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Hauptzollamt Duisburg und Netzwerkpartner gemeinsam bei Schwerpunktprüfung

Zoll, Bundeskriminalamt, Stadt und Polizei stellen gemeinsam zahlreiche Verstöße fest

Einsatzkräfte von Zoll, BKA, Ordnungsamt und Polizei

Das Hauptzollamt Duisburg führte zusammen mit Kräften der Netzwerkpartner am 6. Dezember 2024 eine groß angelegte Schwerpunktprüfung in Duisburg, Oberhausen und Essen durch. Bei diesem Einsatz wurden die über 70 Zöllnerinnen und Zöllner von Einsatzkräften der Polizei Duisburg, Polizei Oberhausen, Polizei Essen, der Städte Duisburg, Oberhausen und Essen sowie der Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt.

Schwerpunktmäßig wurden Gastronomiebetriebe, Kioske, Shisha-Bars und Cafés kontrolliert.

In Duisburg beteiligten sich erstmalig auch Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts (BKA) an der bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Die Zöllnerinnen und Zöllner legten den Schwerpunkt der Prüfung auf die Bereiche Vollstreckung, Steueraufsicht (bei steuerpflichtigen Waren wie beispielsweise Kaffee, Alkohol oder Tabakwaren) und auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS).

"Die Ergebnisse der Schwerpunktprüfung zeigen, dass delikt- und behördenübergreifende Kontrollen wichtig sind" sagt Frau Stephanie Imhof, Leiterin des Hauptzollamts Duisburg. "Durch die gute Koordination und die konkreten Absprachen konnten zahlreiche Verstöße festgestellt werden."

Im Einzelnen stellten die Einsatzkräfte des Hauptzollamts Duisburg folgende Verstöße fest:

  • Vollstreckung von offenen Forderungen in Höhe von rund 500 Euro
  • zwei Verfahren wegen unversteuerten Tabakwaren (kleine Mengen)
  • neun Ordnungswidrigkeiten beispielsweise wegen Nichtmitführung des Ausweises. Diese konnten in sechs Fällen mit einem Verwarnungsgeld direkt vor Ort beendet werden

In knapp 80 Fällen müssen weitere Prüfungen erfolgen, weil durch die Angaben der angetroffenen Personen sich folgende Unregelmäßigkeiten ergaben:

  • in 22 Fällen Überprüfungen wegen Leistungsmissbrauch
  • in 34 Fällen soll der Mindestlohn nicht gezahlt worden sein
  • bei 15 Arbeitgebern muss die Beitragszahlung zur Sozialversicherung geprüft werden
  • in sieben Fällen müssen die Berechtigungen zur Ausübung einer Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern geprüft werden

Zahlreiche Polizistinnen und Polizisten der Duisburger Polizei unterstützten den Einsatz des Hauptzollamtes Duisburg und trafen umfangreiche Maßnahmen.

Zwei Beispiele im Detail:
In einem Café im Stadtteil Marxloh entdeckten Polizisten eine Spielekonsole, die widerrechtlich für gewerbliche Zwecke genutzt wurde. Die Beamten stellten die Konsole, den Geldeinwurf und die Einnahmen sicher. Den Betreiber der Gaststätte erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.
In einem weiteren Lokal in Mittelmeiderich entdeckten die Einsatzkräfte ein Geldspielgerät, auf dem eine illegale Softwareversion installiert war und stellten es sicher. In diesem Fall erwartet den Betreiber des Lokals ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels.

Zusatzinformation

Im Jahr 2023 wurden durch die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Duisburg in der Summe rund 5.900 Ermittlungsverfahren eingeleitet (4.566 Strafverfahren und 1.491 Ordnungswidrigkeitenverfahren).

Die ermittelte Schadenssumme der Standorte Duisburg und Emmerich belief sich im Jahr 2023 auf rund 9 Millionen Euro und setzte sich im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden" (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.

Die Ermittlungen im Bereich der FKS führten 2023 dazu, dass Gerichte Geldstrafen in Höhe von über einer Million Euro und Freiheitsstrafen von über 30 Jahren verhängten. Die Feststellungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen die Nichtzahlung der nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegten Mindestlöhne bzw. Lohnuntergrenze. Mit Abschluss dieser Verfahren konnten bei der FKS des Hauptzollamts Duisburg im Jahr 2023 Bußgelder in Höhe von 3,2 Millionen Euro festgesetzt werden.

Der Bezirk des Hauptzollamts Duisburg umfasst die Städte Essen, Oberhausen, Mülheim und Duisburg sowie die Kreise Kleve und Wesel.

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