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Hauptzollamt Heilbronn beteiligt an bundesweiter Prüfaktion

Hauptzollamt Heilbronn beteiligt an bundesweiter Prüfaktion

  • Ort und Datum : Heilbronn, 10. Dezember 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Heilbronn

  • StrasseHausnummerKastellstraße 53
  • PLZOrt74080 Heilbronn

Am Freitag, dem 6. Dezember 2024, ging die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) bundesweit im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Zusammenhang mit Bekämpfung der Clankriminalität vor.

"Überwiegend konzentrierten wir die Prüfungen, die wir in den späten Nachmittagsstunden starteten und bis in die Nachtstunden in Heilbronn und an vielen anderen Orten im Unterland, Hohenlohe, im Landkreis Schwäbisch Hall und Main-Tauber-Kreis durchführten, auf Betriebe in Branchen, die besonders von Mindestlohnverstößen betroffen sind wie Gaststätten, Hotels sowie Frisör- und Kosmetiksalons," so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.

105 vor Ort arbeitend angetroffene Personen wurden im Rahmen dieser Prüfaktion von den Zöllnerinnen und Zöllnern nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und in 16 Fällen erhoben die Einsatzkräfte Unterlagen bei den arbeitgebenden Betrieben, um die aus den Befragungen erlangten Informationen im Nachgang detailliert mit den Geschäftsunterlagen der Betriebe abzugleichen. Neben den fast fünfzig Zöllnerinnen und Zöllnern begleiteten hinzugezogene Kräfte des Ordnungsamts Heilbronn und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Heilbronn die Prüfmaßnahmen in 30 unterschiedlichen Betrieben.

Nach vorläufigen Erkenntnissen bestehen gegenwärtig

  • in neun Prüfsituationen Anhaltspunkte für mögliche illegale Beschäftigungen oder Aufenthalte von Ausländern,
  • in drei Fällen Anhaltspunkte auf Vorenthalten und Voruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a Strafgesetzbuch,
  • ebenfalls bei drei geprüften Beschäftigungsverhältnissen Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße,
  • in zwei Fällen Anhaltspunkte auf Leistungsmissbrauch und
  • in weiteren neun Konstellationen sonstige Verstöße gegen beispielsweise Aufzeichnungspflichten, Sofortmeldepflichten oder Unterlagenbereithaltungspflichten.

"Durch die 26 Sachverhalte, denen mittels weiterführender Prüfungen im Anschluss nachgegangen wird, und durch die festgestellte Beanstandungsquote zeigt sich, dass Prüfungen seitens der FKS erforderlich sind, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen", fasst Schröder die Aktion vorläufig zusammen.

Die Prüfung setzt insbesondere einen Schwerpunkt auf der effizienten und wirkungsvollen Durchsetzung des geltenden Mindestlohns. Eine gerechte Entlohnung ist essentieller Bestandteil der Existenzgrundlage und der sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger.

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