Presse

Osnabrücker Zoll stellt diverse Verstöße fest

Osnabrücker Zoll stellt diverse Verstöße fest

  • Ort und Datum : Osnabrück, 10. Dezember 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führte am 6. Dezember 2024 umfangreiche Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse durch. Die Maßnahmen waren Bestandteil einer bundesweiten durchgeführten Aktion des Zolls.

Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit möglichem Bezug zur Clankriminalität gelegt, wie zum Beispiel Cafés, Bars, Shisha-Bars, Wettbüros, Spielstätten, Barbershops und dem Kfz-Handel.

Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück prüften dabei, ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück waren 36 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und befragten 97 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Hierbei wurden vor Ort in vier Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen Meldeverstöße, eingeleitet. Daneben stellten die Ermittler des Hauptzollamts Osnabrück nach vorläufigen Ergebnissen noch 23 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern.

Konkret handelt es sich dabei in sieben Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In einem Fall ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 14 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in einem Fall, dass eine Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei der Schwerpunktprüfung insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten zu gewinnen. Diese Schwerpunktprüfung der Zollverwaltung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Betriebe zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung