Zoll stößt auf illegale Beschäftigung
Lörrach, 6. Dezember 2024
Prüfungen führen zu weiteren Ermittlungen
Restaurants sowie Zeitungszusteller im Ortenaukreis waren am 1. Dezember 2024 erneut Ziel mehrerer Prüfungen durch Beamte des Hauptzollamts Lörrach.
Dabei konnte ein 20-jähriger Zusteller angetroffen werden, für den zuvor keinerlei sozialversicherungsrechtliche Meldungen abgegeben wurden. Erschwerend kam hinzu, dass der indische Staatsangehörige weder über einen deutschen Aufenthaltstitel, noch über eine Arbeitserlaubnis verfügte. Der Asylantrag des Mannes war erst im September dieses Jahres abgelehnt und ihm die Abschiebung angedroht worden.
Durch die Feststellungen der Zöllner erwartet den Mann nun ein Strafverfahren wegen Verdachts des unerlaubten Aufenthalts sowie unerlaubter Arbeitsaufnahme. Gegen seinen Arbeitgeber ermittelt das Hauptzollamt Lörrach wegen Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, eines Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht sowie unerlaubter Beschäftigung von Ausländern.
Auch die Prüfung eines Haslacher Restaurants verlief an diesem Tag nicht ohne Beanstandungen. Hier konnten die Zollbeamten feststellen, dass für die dort beschäftigten Arbeitnehmer keinerlei Arbeitsaufzeichnungen geführt wurden.
Bereits im Mai dieses Jahres ermittelte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit dort wegen desselben Delikts. Aus den damaligen Ermittlungen resultierte ein Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.