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Nach Zollermittlungen hohe Geldstrafe für Unternehmer

Betrug in Zusammenhang mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld

Mit einem nun rechtskräftigen Strafbefehl hat das Amtsgericht Wolfach gegen einen im Kinzigtal ansässigen Unternehmer wegen Betrugs in Zusammenhang mit der Gewährung von Kurzarbeitergeld eine Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro verhängt.

Der Mann hatte auf entsprechenden Antrag im Zeitraum von März 2020 bis April 2021 mehr als 51.000 Euro Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit Offenburg erhalten. In seinen Anträgen hatte er angegeben, er habe wegen rückläufigen und stornierten Aufträgen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die Arbeitszeit für einen Mitarbeiter, welchem er zuvor einen Bruttomonatslohn in Höhe von 5.500 Euro ausgezahlt habe, deutlich reduzieren müssen.

Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten jedoch herausgefunden, dass sich die Auftragslage für den Beschuldigten während der Pandemie mitnichten verschlechtert hatte und er dem betreffenden Mitarbeiter schon vor dem Bezug des Kurzarbeitergeldes lediglich 1.500 Euro brutto im Monat ausgezahlt hatte.

Zu der Geldstrafe muss der verurteilte Unternehmer selbstverständlich das zu Unrecht erhaltene Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit zurückzahlen.

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