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Arbeitslosengeldbezieher zu Geldstrafe verurteilt

Rund 3.800 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht ausgezahlt

Ein 60-jähriger Arbeitslosengeldbezieher aus Kenzingen wurde durch das Amtsgericht Freiburg wegen Betrugs zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt.

Dem Mann wurde zwischen Juni 2023 und Mai 2024 Arbeitslosengeld durch das Jobcenter Emmendingen ausgezahlt. Bei seiner Antragstellung wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Arbeitsaufnahme während des Bezugs von Arbeitslosengeld beim Jobcenter zu melden ist. Seine Tätigkeit im Gesundheitswesen, die er im September 2023 aufnahm, meldete er dem Jobcenter Emmendingen jedoch nicht, verschwieg diese somit pflichtwidrig.

Ermittler des Hauptzollamts Lörrach konnten für den Zeitraum September bis Dezember 2023 einen entstandenen Schaden in Höhe von knapp 3.800 Euro aufdecken. Zusätzlich zur Zahlung der Geldstrafe erwartet den Verurteilten die Rückzahlung der knapp 3.800 Euro an das Jobcenter.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Zusatzinformation

Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften unverzüglich mitzuteilen.

Leistungsmissbrauch wird unter anderem mit modernen Methoden der Elektronischen Datenverarbeitung aufgedeckt. Dabei werden die Meldedaten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung mit den Leistungsempfängerdaten abgeglichen, um Überschneidungen festzustellen, deren Ursachen anschließend aufgeklärt werden.

Wer falsche beziehungsweise unvollständige Angaben macht oder Änderungen nicht beziehungsweise nicht unverzüglich mitteilt, muss nicht nur mit der Pflicht zur Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen, sondern setzt sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.

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