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Doppelter Fluchtversuch

Hinweis führt Zoll zu vier illegal in Deutschland aufhältigen Arbeitnehmern; Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Baustelle in Münster

Eine hinweisbezogene Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster auf einer Münsteraner Baustelle führte die Zöllnerinnen und Zöllner am Donnerstag, dem 21. November 2024, zu gleich vier sich illegal in Deutschland aufhältigen Personen.

Mit zwölf Einsatzkräften hat der Münsteraner Zoll die Baustelle geprüft und dabei drei serbische Staatsangehörige sowie einen ukrainischen Staatsangehörigen bei der Arbeit angetroffen, welche jedoch nicht über die notwendigen Aufenthaltstitel verfügten und sich somit illegal in der Bundesrepublik aufhielten.

"Bei Erscheinen des Zolls versuchten zwei der vier Personen sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, konnten jedoch kurze Zeit später von den Kolleginnen und Kollegen gestellt werden", berichtete Britta Flothmann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Münster.

Wie die Zöllnerinnen und Zöllner vor Ort feststellen konnten, war gegen einen der serbischen Staatsangehörigen wegen eines vorangegangenen unerlaubten Aufenthaltes bereits Strafbefehl erlassen worden. Da die Geldstrafe nicht rechtzeitig bezahlt wurde, erging schließlich ein entsprechender Haftbefehl gegen die Person. Nur durch die nun doch beigebrachte Zahlung des in Rede stehenden Betrags von 900 Euro wurde der Haftbefehl nicht vollstreckt.

Allen vier sich illegal in Deutschland aufhältigen Personen nahm der Zoll zur Sicherung des weiteren ausländerrechtlichen Verfahrens die Pässe ab. Diese werden nun der zuständigen Ausländerbehörde übergeben. Es ist zu erwarten, dass diese die illegal aufhältigen Personen zur Ausreise auffordern wird.

Gegen die vier ausländischen Staatsbürger leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner noch vor Ort Strafverfahren ein. Auch gegen den Arbeitgeber besteht der Verdacht zur Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in Deutschland.

Insgesamt überprüften die Zollbeamtinnen und Zollbeamten auf der Baustelle rund 25 Arbeitnehmer. Aufgrund des vorliegenden Hinweises legte der Zoll bei dieser Kontrolle einen Schwerpunkt auf eine mögliche illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern, allerdings liegen den Zöllnerinnen und Zöllnern nun auch Anhaltspunkte dafür vor, dass der Arbeitgeber möglicherweise gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 12,41 Euro verstößt. Gleich mehrere auf der Baustelle angetroffene Arbeitnehmer gaben bei der Befragung an, deutlich weniger pro Stunde zu verdienen.

Die Auswertung der weiteren Unterlagen durch die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster steht nun aus.

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