Behördenübergreifende Kontrollaktion im Gastronomiebereich im Großraum von Nordhorn
Osnabrück, 21. November 2024
Zahlreiche Verstöße festgestellt
Am Samstag, den 16. November 2024 sind im Großraum von Nordhorn mehrere Kioske, Tabakshops, Restaurants und Bars kontrolliert worden. Bei dem Einsatz handelte es sich um eine behördenübergreifende und ganzheitliche Kontrolle. Jede beteiligte Behörde (Hauptzollamt Osnabrück, Stadt Nordhorn, Landkreis Grafschaft Bentheim, Finanzamt Bad Bentheim und Finanzamt für Strafsachen und Fahndung Oldenburg) prüfte in ihrer eigenen Zuständigkeit und Profession. Die Polizei Nordhorn leistete Amtshilfe, um in den unübersichtlichen und gut frequentierten Lokalitäten ein sicheres und geordnetes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Verstöße durch die Einsatzkräfte festgestellt.
So bemerkte die Landesfinanzverwaltung Verstöße gegen die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Stadt Nordhorn entdeckte insbesondere Baumängel und Verstöße gegen die Öffnungszeiten.
Zudem stellten die Zöllner mit dem Ausländeramt des Landkreises Grafschaft Bentheim einen illegalen Arbeitnehmer in der Gastronomie fest. Daneben leiteten die Zöllner zwei weitere Verfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und mehrere Bußgeldverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ein.
Das Hauptzollamt Osnabrück stellte darüber hinaus mehrere Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz und das Kaffeesteuergesetz fest.
In einigen Betrieben wurde gegen das Lebensmittelrecht verstoßen.
"Von der guten Zusammenarbeit der unterschiedlichen Behörden konnten alle Beteiligten profitieren", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.