- Ort und Datum : Bielefeld, 20. November 2024

Am Dienstag, dem 12. November 2024, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bielefeld in einer konzentrierten Aktion an den Standorten in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn verdachtsunabhängige Prüfungen im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe durch. Dabei standen sowohl der Schwerlastverkehr als auch Kurier- und Expressfahrer im Fokus. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Sozialleistungsbetrug.
Bei dieser Prüfaktion waren 62 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz.
Neben der Überprüfung einer Spedition aus Herford wurden in Bielefeld, Hamm und Paderborn in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden aus Bielefeld, Paderborn und Soest gemeinsame Verkehrskontrollen in Bielefeld-Altenhagen an der Ostwestfalenstraße, in Paderborn an der Bundesstraße 64 und an der Bundesstraße 63 bei Werl durchgeführt.
Bei den Kontrollen wurden insgesamt 182 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Hinzu kamen 14 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die anhand von Geschäftsunterlagen überprüft wurden.
Die Prüfungen des Hauptzollamts ergaben in insgesamt 19 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen. Dabei geht es in sechs Fällen um Leistungsmissbrauch und in zwei Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung. In elf Fällen wurden sonstige Verstöße festgestellt, beispielsweise, dass die zwingend notwendige Sofortmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Sozialversicherung nicht erfolgte oder die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten missachtet wurde.
Im Rahmen der Kontrollen bestätigte sich bei zwei Lkw-Fahrern aus Kasachstan und Belarus der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Die beiden Männer im Alter von 36 und 39 Jahren, die bei einer deutschen Firma beschäftigt beziehungsweise an eine deutsche Firma verliehen waren, verfügten lediglich über Aufenthaltstitel für Litauen. Diese Aufenthaltstitel gestatten keinerlei Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet. Demzufolge wurden gegen die beiden Arbeitnehmer strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Weil der 39-jährige Mann aus Belarus keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde von ihm zudem eine Sicherheitsleistung von 300 Euro erhoben. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheiden die jeweils zuständigen Ausländerbehörden in Soest und in Hamburg-Harburg.
Gegen die Arbeitgeber laufen ebenfalls Ermittlungen.
An die am Dienstag durchgeführten Prüfungen schließen sich nunmehr umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.