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Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Mehr als 6.500 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt

Zöllner bei Kontrolle eines Lkws

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am 12. November 2024 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in allen Bereichen der Speditions-, Transport- und Logistikbranche vor.

Bundesweit waren rund 3.000 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz. Die Prüfungen wurden risikoorientiert, aber grundsätzlich verdachtsunabhängig mittels Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen bei Arbeitgebern durchgeführt. Dabei verfolgte der Zoll einen ganzheitlichen Prüfungsansatz, sodass neben der illegalen Beschäftigung von Ausländern und dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen insbesondere auch die Einhaltung der Vorgaben nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz geprüft wurden. Darunter fallen auch die Einhaltung der Pflicht zur Entsendemeldung sowie zur Bereithaltung der entsprechenden Unterlagen.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten am Dienstag bundesweit insgesamt mehr als 6.500 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten bereits knapp 600 Geschäftsunterlagenprüfungen durch.

Dabei ergaben sich bislang in mehr als 1.600 Fällen erste Hinweise, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern.

Bereits in knapp 130 Fällen wurden vor Ort Strafverfahren, unter anderem wegen des unerlaubten Aufenthalts und in über 160 weiteren Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren, hier schwerpunktmäßig wegen Meldeverstößen und Nichtmitführen von Ausweispapieren, eingeleitet.

Nun schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen werden.

Zusatzinformation

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

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