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Geschäftsführer aus dem Raum Osnabrück zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

Osnabrücker Zoll deckt hinterzogene Beiträge von mehr als 220.000 Euro auf

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen formellen Geschäftsführer aus der Baubranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des Betrugs der Sozialkassen des Baugewerbes in jeweils zwölf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt.

Der Verurteilung sind umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück vorausgegangen, welche im August 2019 in einer groß angelegten Durchsuchungsmaßnahme mündete.

Nach Auswertung der Unterlagen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte auf mehreren Baustellen Arbeitnehmer von November 2017 bis März 2019 eingesetzt hatte, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren oder mehr Stunden arbeiteten, als in den Lohnabrechnungen abgerechnet wurde.

Die vom Beschuldigten formell geführte Baufirma führte Aufträge im Subunternehmerverhältnis schwarz mit ausländischen Wanderarbeitern aus. Das Geld für die Subunternehmerleistungen hob der Beschuldigte bar ab beziehungsweise ließ er bar abheben und bezahlte hiermit die Beschäftigten.

Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge hierfür rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Angeklagte Sozialabgaben in Höhe von rund 130.000 Euro.

Außerdem hinterzog der Mann noch Beiträge zur Berufsgenossenschaft und für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft von insgesamt mehr als 90.000 Euro.

Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.

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