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Saarbrücker Zoll kontrolliert Fahrerinnen und Fahrer

Saarbrücker Zoll kontrolliert Fahrerinnen und Fahrer

  • Ort und Datum : Saarbrücken, 14. November 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Saarbrücken

  • StrasseHausnummerPräsident-Baltz-Straße 5
  • PLZOrt66119 Saarbrücken

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Saarbrücken haben am 12. November 2024 an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und dazugehörigen Logistikgewerbe teilgenommen. 68 Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten - teilweise gemeinsam mit der Polizei, Bundespolizei, BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) und SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) - 208 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Saarbrücken, dessen Geschäftsbereich sich über das Saarland und die Südwestpfalz erstreckt.

"Die Einsatzkräfte kontrollierten neben der Einhaltung des Mindestlohns die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern", so Karin Schmidt, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken.

In 22 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf weitere Verstöße, wie zum Beispiel der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie des unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit feiert 2024 bundesweit ihr 20-jähriges Bestehen.

Im Jahr 2004 wurden die Zuständigkeiten im Bereich Bekämpfung von Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung der damaligen Arbeitsmarktinspektion der Bundesagentur für Arbeit und des Zolls in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gebündelt. Die rechtliche Grundlage bildet das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Mit ihrem Einsatz sorgen die Zöllnerinnen und Zöllner für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen und tragen erheblich zum Schutz der Arbeitnehmer bei, indem sie für die gerechte und korrekte Abführung von Abgaben sorgen.

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