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Beiträge an Sozialversicherung vorenthalten

Gastronom zu Geldstrafe verurteilt

Weil er den Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 37 Fällen erfüllt hatte, verurteilte das Amtsgericht Freiburg den 39-jährigen Betreiber eines Imbissrestaurants mit Lieferdienst in Freiburg zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 3.600 Euro.

Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten bei einer verdachtslosen Kontrolle des Betriebes Unstimmigkeiten festgestellt.

Hinweise, dass der Betreiber des Gastronomiebetriebs seine Angestellten über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren in weit größerem Umfang beschäftigte, als er offiziell gegenüber den Sozialkassen angegeben hatte, verdichteten sich schnell.

So konnte eindeutig nachgewiesen werden, dass mit dem angeblich eingesetzten Personal die Öffnungszeiten des Restaurants niemals hätten abgedeckt werden können. Löhne für nicht erfasste Arbeitsstunden wurden an die Mitarbeiter schwarz ausgezahlt und die Pflichtbeiträge an die Sozialkasse in zu niedriger Höhe abgeführt.

Eine Summe von mehr als 68.000 Euro errechneten die Zollbediensteten, die der Beschuldigte bewusst einbehalten hatte.

Neben der Geldstrafe muss der verurteilte Gastronom auch die nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten.

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