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Zoll verhängt Bußgelder in Höhe von 329.000 Euro gegen Dachdeckerbetrieb

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, die Aufzeichnungspflicht sowie die Sofortmeldepflicht

Das Hauptzollamt Osnabrück hat Bußgelder in Höhe von insgesamt 329.000 Euro gegen einen vertretungsberechtigten Gesellschafter eines Dachdeckerbetriebs aus dem Landkreis Nienburg verhängt. Die Maßnahmen wurden aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, die Aufzeichnungspflicht sowie die Sofortmeldepflicht ergriffen.

Die Ermittlungen begannen mit verdachtsunabhängigen Prüfungen auf verschiedenen Baustellen. Im Rahmen dieser Prüfungen wurden durch umfassende Feststellungen, Durchsuchungen und Befragungen gravierende Mängel aufgedeckt. So wurde den Beschäftigten zwischen Juni 2020 und Januar 2023 der vorgeschriebene Mindestlohn nicht gezahlt. Der Betroffene sparte sich dadurch Lohnzahlungen in Höhe von rund 77.000 Euro. Des Weiteren sind die auf den Baustellen angetroffenen Arbeitnehmer von dem Gesellschafter nicht per Sofortmeldung dem Rentenversicherungsträger gemeldet worden. Auch seiner Verpflichtung, Arbeitszeitnachweise für seine Mitarbeiter zu führen, kam er nicht nach.

Die daraus resultierenden Bußgelder setzte das Hauptzollamt Osnabrück in einer Höhe von insgesamt 329.000 Euro fest.

Der Betroffene legte Einspruch gegen die Bußgeldbescheide ein. Zum hierfür angesetzten Hauptverhandlungstermin beim Amtsgericht Osnabrück erschien der Mann nicht. Da der Gesellschafter hierfür nicht ausreichend entschuldigt war, entschied der Richter den Einspruch gegen die Bußgeldbescheide zu verwerfen.

Somit sind die Bußgeldbescheide des Hauptzollamts Osnabrück rechtskräftig.

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