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Hauptzollamt Dortmund prüft Mindestlöhne

Hauptzollamt Dortmund prüft Mindestlöhne

  • Ort und Datum : Dortmund, 22. Oktober 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Dortmund

  • StrasseHausnummerSemerteichstraße 47 - 49
  • PLZOrt44141 Dortmund

Am 17. Oktober 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durchgeführt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Einhaltung des Mindestlohns.

Beim Hauptzollamt Dortmund waren verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund insgesamt 110 Beschäftigte der FKS im Einsatz.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 218 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in 17 Unternehmen Geschäftsunterlagen.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang

  • in 34 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 6; FKS Gelsenkirchen: 14; FKS Hagen: 13; FKS Siegen: 1)
  • in 18 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 10; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 7; FKS Siegen: 0)
  • in 20 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 10; FKS Gelsenkirchen: 6; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 1)
  • in 7 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer der leistungsgewährenden Stelle ihre oder seine Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 1; FKS Gelsenkirchen: 3; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 0)

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