- Ort und Datum : Bonn, 21. Oktober 2024
Unter Beteiligung zahlreicher Arbeitsmarktinspektoren und -inspektorinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 17. Oktober 2024 im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.
Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit.
Die Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohns vorgehen.
Bei den Prüfmaßnahmen in Deutschland waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Die Beschäftigten des Zolls wurden dabei von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion begleitet.
Während der Prüfmaßnahmen wurden insgesamt rund 7.700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen beziehungsweise der Höhe ihres Arbeitsentgelts befragt und mehr als 800 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern vorgenommen.
Bereits vor Ort leiteten die Beschäftigten des Zolls 260 Strafverfahren, davon über 160 Fälle wegen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel, und mehr als 350 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen in über 1.600 Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht.
Den nationalen Prüfungen schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.