Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Zoll führt Mindestlohnprüfungen durch

Teil einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union

Unter Beteiligung zahlreicher Arbeitsmarktinspektoren und -inspektorinnen aus anderen EU-Mitgliedstaaten führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls am 17. Oktober 2024 im Rahmen einer konzertierten Aktion im gesamten Bundesgebiet eine Vielzahl verdachtsunabhängiger Prüfungen mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch.

Die Prüfungen des Zolls sind Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland; der Fokus galt insbesondere den grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit.

Die Aktion zeigt, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohns vorgehen.

Bei den Prüfmaßnahmen in Deutschland waren mehr als 3.300 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Die Beschäftigten des Zolls wurden dabei von Delegationen aus 20 EU-Mitgliedstaaten in beobachtender Funktion begleitet.

Während der Prüfmaßnahmen wurden insgesamt rund 7.700 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen beziehungsweise der Höhe ihres Arbeitsentgelts befragt und mehr als 800 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern vorgenommen.

Bereits vor Ort leiteten die Beschäftigten des Zolls 260 Strafverfahren, davon über 160 Fälle wegen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel, und mehr als 350 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen in über 1.600 Fällen Hinweise auf mögliche Verstöße, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht.

Den nationalen Prüfungen schließen sich nun weitere umfangreiche Auswertungen und Nachermittlungen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Constanze Voß, Leiterin Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Constanze Voß, Leiterin der Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - der Generalzolldirektion, betonte:

"Zehn Jahre Mindestlohn in Deutschland. Auch in Anbetracht dieses wichtigen Jubiläums finde ich es großartig, dass die diesjährige Mindestlohnsonderprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in einem ganz besonderen Rahmen, nämlich im Rahmen der Aktionswoche 'Mindestlohn' der ELA stattgefunden hat. Bei ihrer bundesweiten Schwerpunktprüfung wurde die FKS erstmals von Delegationen aus 20 Mitgliedstaaten begleitet. Damit war Deutschland Gastgeber der bisher größten grenzüberschreitenden gemeinsamen Prüfmaßnahme unter dem Dach der ELA. Der Ansatz der Maßnahme trägt neben einer grundsätzlichen europaweiten Sensibilisierung für das Thema Mindestlohn auch zur weiteren Förderung der hervorragenden internationalen Zusammenarbeit bei. Das gemeinsame Ziel bleibt klar: Wir wollen gemeinsam gegen Schattenwirtschaft vorgehen und damit ein klares Zeichen für ehrliche Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen setzen."

Zusatzinformation

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG).

Während dieser mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2015 ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde lag, wurde er über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 nunmehr 12,41 Euro brutto pro Stunde.

Erhöhungen im Überblick:

  • 01.01.2015: 8,50 Euro
  • 01.01.2016: 8,50 Euro
  • 01.01.2017: 8,84 Euro
  • 01.01.2018: 8,84 Euro
  • 01.01.2019: 9,19 Euro
  • 01.01.2020: 9,35 Euro
  • 01.01.2021: 9,50 Euro
  • 01.07.2021: 9,60 Euro
  • 01.01.2022: 9,82 Euro
  • 01.07.2022: 10,45 Euro
  • 01.10.2022: 12,00 Euro
  • 01.01.2024: 12,41 Euro
  • ab 01.01.2025: 12,82 Euro

Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn nach dem MiLoG gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen