- Ort und Datum : Köln, 19. Oktober 2024

Am 17. Oktober 2024 beteiligte sich der Kölner Zoll an einer der größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Fast 150 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften mehr als 120 Arbeitgeber und befragten fast 280 angetroffene Beschäftigte.
Dabei wurden die Beschäftigten der FKS von zwei Arbeitsmarktinspektorinnen aus Zypern begleitet. An den Kontrollen waren teilweise auch Einsatzkräfte der Polizei, der Bezirksregierung und der Berufsgenossenschaft Bau beteiligt.
Neben einer Großbaustelle in Köln-Ossendorf wurden in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis Restaurants, Nagel- und Massagestudios, Geschäfte, Baustellen sowie Wochenmärkte kontrolliert.
Überprüft wurden:
- in Köln: 24 Firmen und 89 Personen
- in Bonn: 13 Firmen und 26 Personen
- im Rhein-Sieg-Kreis (Bornheim, Alfter, Meckenheim, Lohmar, Troisdorf, Hennef und St. Augustin): 85 Firmen und 163 Personen
"Auf der Großbaustelle in Köln-Ossendorf trafen wir auf einen 49-jährigen Aserbaidschaner, der dort von einer Gerüstbaufirma illegal beschäftigt wurde. In einem Restaurant in Troisdorf beendeten wir die illegale Beschäftigung eines 32-jährigen Inders sowie die Beschäftigung einer 46-jährigen Chinesin und eines 33-jährigen Inders ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis. Unsere Ermittlungen richten sich nun in erster Linie gegen die Arbeitgeber dieser Personen. Noch vor Ort wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheiden jetzt die zuständigen Ausländerbehörden", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Die weitere Bilanz der Maßnahme:
- Bei vier angetroffen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden (vier im Rhein-Sieg-Kreis).
- In acht Fällen ergab sich bereits vor Ort, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird (vier in Köln und vier im Rhein-Sieg-Kreis).
- Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in fünf Fällen Anhaltspunkte (zwei in Köln, einer in Bonn und zwei im Rhein-Sieg-Kreis).
"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind oder ob weitere Personen zu Unrecht Sozialleistungen beziehen. Einen Großteil der angetroffenen Firmen werden wir für die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns erneut aufsuchen", erklärte Ahland.