Zoll prüft wegen möglicher Schwarzarbeit im Landkreis Traunstein
Rosenheim, 16. Oktober 2024
Widersprüche beim gegenseitigen Abgleich der angeforderten Lohnabrechnungen mit den händischen Zeitaufschreibungen
Eine verdachtsunabhängige Prüfung zur Bekämpfung von Schwarzarbeit mit besonderem Augenmerk auf die Arbeitsverhältnisse vor Ort sowie Stundenaufschreibungen und Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns haben Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein vor Kurzem auf einer Großbaustelle im Landkreis Traunstein durchgeführt.
Am Einsatz waren insgesamt 24 Kräfte des Zolls beteiligt. Sie trafen an der Baustelle insgesamt zehn Bauarbeiter an, die mit der Entkernung des Gebäudes beschäftigt waren. Laut vorgezeigter Reisepässe handelte es sich um neun syrische sowie um einen jemenitischen Staatsbürger.
In vier Fällen gingen die Anmeldungen zur Sozialversicherung erst nachträglich bei der Meldebehörde ein, das heißt, erst nachdem der Zoll die Prüfung durchgeführt hatte. Außerdem ergaben sich Widersprüche beim gegenseitigen Abgleich der angeforderten Lohnabrechnungen mit den händischen Zeitaufschreibungen: Die Arbeiter hatten offensichtlich mehr Arbeitsstunden geleistet, als letztlich abgerechnet und nachweislich bezahlt worden waren.
Die Prüfung, ob tatsächlich eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns gegeben ist und der Arbeitgeber mit weiteren Schritten wegen Schwarzarbeit rechnen muss, dauert noch an.
Bei der Prüfung vor Ort durchkämmten die Zöllnerinnen und Zöllner in mehreren Teams den Gebäudekomplex unmittelbar nach Eintreffen auf der Baustelle. Wegen augenscheinlich stattfindender Asbestarbeiten waren sie mit Atemschutzmasken ausgestattet. Eile war aufgrund der Weitläufigkeit des Arials geboten, um zu verhindern, dass sich möglicherweise Arbeiter der Kontrolle entziehen würden.
Aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse wurde für die Befragungen ein Dolmetscher für die arabische Sprache hinzugezogen. Der Zoll befragte die Beschäftigten zu ihren Arbeitsverhältnissen, insbesondere Arbeits- und Ruhezeiten, sowie zu ihrer Entlohnung und zur ordnungsgemäßen Anmeldung zur Sozialversicherung.