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Mehrfach kassiert - 6.000 Euro Geldstrafe

Zoll deckt Leistungsbetrug auf

Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Cloppenburg einen Leistungsbezieher aus dem Landkreis Cloppenburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 120 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Mann somit auch als vorbestraft.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte hatte Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezogen. Im Jahr 2020 nahm der Beschuldigte zunächst eine sozialversicherungspflichtige und später eine geringfügige Beschäftigung auf, welche er dem Leistungsträger nicht rechtzeitig mitteilte. So konnte er rund 1.230 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich, Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

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