Umfangreiche Durchsuchungen des Zolls im Bauhauptgewerbe
Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen; Schadenssumme von sechs Millionen Euro; Vollstreckung von fünf Haftbefehlen; internationale Maßnahmen auch in Tschechien, Italien und Kroatien
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster führte das Hauptzollamt Münster am 9. Oktober 2024 bundesweit umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen im Bauhauptgewerbe sowie die Vollstreckung von fünf Haftbefehlen durch.
Es ging dabei unter anderem um den Verdacht des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des bandenmäßigen Betrugs gegen eine Tätergruppierung von nach aktuellem Stand zwölf Beschuldigten. Die mutmaßliche Schadenssumme beläuft sich dabei bisher auf mindestens sechs Millionen Euro.
Die Haftbefehle sind aufgrund vorliegender Erkenntnisse hinsichtlich der Beziehungen ins europäische Ausland und der damit einhergehenden Fluchtgefahr begründet worden. Der Aspekt, dass die Beschuldigten bereits einschlägig vorbestraft sind, ist dabei in die Begründung miteingeflossen. Sie sollen nunmehr dem zuständigen Haftrichter vorgeführt werden.
Es besteht der Verdacht, dass die mutmaßlichen Täter deliktbereichstypisch zur Generierung von benötigtem Schwarzgeld und um die Entlohnung ihrer Arbeitnehmer unter anderem an den Sozialversicherungsträgern vorbei buchhalterisch verschleiern zu können, ein Geflecht von Scheinfirmen gründeten. Die Gründung dieser sogenannten Scheinfirmen soll sowohl im In- als auch Ausland erfolgt sein. Auch für ihre eigenen Firmen sollen die Beschuldigten Scheingeschäftsführer, zum Teil aus anderen EU-Staaten, eingesetzt haben.
Schwerpunkt der Maßnahmen war Nordrhein-Westfalen mit allein 32 von insgesamt 47 Durchsuchungsobjekten. Fünf der Durchsuchungsobjekte befanden sich dabei direkt in Münster sowie vier weitere im Kreis Steinfurt und liegen damit also unmittelbar im Bezirk des Hauptzollamts Münster. Weitere Durchsuchungen gab es darüber hinaus auch in den Bundesländern Niedersachsen, Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Sachsen, jeweils unter Einbindung der örtlich zuständigen Hauptzollämter, welche die Maßnahmen personell unterstützen.
In den Einsatz waren insgesamt rund 360 Einsatzkräfte des Zolls sowie weitere zehn Kräfte der beteiligten kooperierenden Behörden von Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung eingebunden. Darüber hinaus waren auch auf internationaler Ebene rund 20 Einsatzkräfte beteiligt, welche unter der Moderation von EUROJUST, der für die Koordination der justiziellen Zusammenarbeit zuständigen EU-Organisation, fünf weitere Maßnahmen in Tschechien, Italien und Kroatien durchführten.
Im Zuge auch vermögensabschöpfender Maßnahmen gelang es den Zöllnerinnen und Zöllnern bereits jetzt, bei den Beschuldigten einen hochpreisigen Pkw aus dem Luxussegment, Bargeld in Höhe von 56.000 Euro sowie drei Luxusuhren sicherzustellen. Darüber hinaus stießen die Einsatzkräfte in den Durchsuchungsobjekten auf rund 80 Gramm Kokain, eine scharfe Waffe, einen Schlagring, mehrere Schreckschußpistolen sowie einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker.
Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster wird nun in den kommenden Wochen erfolgen. Die weiteren Ermittlungen von Zoll und Steuerfahndung in dem Verfahrenskomplex dauern an.
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Als Taschenlampe getarnter Elektroschocker