- Ort und Datum : Köln, 30. September 2024

In der Woche vom 23. bis 27. September 2024 kontrollierte der Kölner Zoll im kompletten Hauptzollamtsbezirk gezielt Friseurgeschäfte und Barbershops.
Rund 70 Einsatzkräfte überprüften knapp 60 Geschäfte und befragten fast 150 angetroffene Beschäftigte. An den Kontrollen waren auch Einsatzkräfte der Polizei, der Bezirksregierung, des Ordnungs- und Ausländeramts und der Steuerfahndung beteiligt.
Überprüft wurden:
- in Köln: 35 Geschäfte und 92 Personen
- im Rhein-Erft-Kreis (Bergheim und Brühl): 2 Geschäfte und 6 Personen
- in Bonn: 4 Geschäfte und 10 Personen
- im Rhein-Sieg-Kreis (Hennef, Troisdorf, Windeck und Ruppichteroth): 5 Geschäfte und 13 Personen
- im Rheinisch-Bergischen Kreis (Bergisch Gladbach, Rösrath und Overath): 12 Geschäfte und 28 Personen
"Bei der Kontrolle eines Barbershops in Bonn-Tannenbusch, trafen wir auf einen 25-jährigen Albaner und einen 22-jährigen Kosovaren, die dort illegal beschäftigt wurden. Unsere Ermittlungen richten sich nun in erster Linie gegen den Arbeitgeber der Männer. Noch vor Ort wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Die weitere Bilanz der Maßnahme:
- Bei 19 angetroffen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich schwarzbeschäftigt wurden (14 in Köln, 3 im Rhein-Erft-Kreis und 2 in Bonn).
- In 18 Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird (11 in Köln, 3 im Rheinisch-Bergischen Kreis, 2 im Rhein-Erft-Kreis und 2 in Bonn).
- Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in 8 Fällen Anhaltspunkte (5 in Köln und 3 im Rheinisch-Bergischen Kreis).
"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort, ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns, macht nicht selten eine erneute Prüfung in der Firma notwendig", erläuterte Ahland.