- Ort und Datum : Heilbronn, 18. September 2024
Das Amtsgericht Heilbronn sah es als erwiesen an, dass ein aus Kirchardt stammender Mann Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld I zu Unrecht bezogen hat. Daher verurteilte es den Mann wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 50,00 Euro.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bestätigten den nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht. Demnach hatte der Mann eine Beschäftigung von eineinhalb Monaten pflichtwidrig gegenüber der Arbeitsagentur Heilbronn verschwiegen und dadurch knapp 2.300 Euro zu Unrecht kassiert. Der Gesamtbetrag der Strafe von 4.500 Euro war somit fast doppelt so hoch wie das ohne rechtlichen Grund bezogene Arbeitslosengeld des Mannes in Höhe von 2.290,80 Euro.
Der Mann ist über den Strafbefehl hinaus zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung verpflichtet.