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Festnahme nach Fluchtversuch

Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf

Am 11. September 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein Sushi-Restaurant in Gladbeck.

Bereits beim Eintreffen der Beamten versuchte ein Mann durch den Hinterausgang zu flüchten, um sich der Kontrolle zu entziehen. Die Zöllner konnten den 52-jährigen Chinesen aber zügig stellen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen chinesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Der Mann konnte sich lediglich mit einem chinesischen Reisepass legitimieren. Einen nationalen Aufenthaltstitel beziehungsweise eine gültige Arbeitsgenehmigung, die ihn zur Einreise ins Bundesgebiet und zur Arbeitsaufnahme berechtigt hätte, konnte der Mann nicht vorweisen.

Die Zollbeamten nahmen ihn daher wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren ein. Der Beschuldigte war bereits durch das Landeskriminalamt Niedersachsen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Der festgenommene Mann wurde an der Dienststelle mittels Dolmetscher zum Sachverhalt vernommen und anschließend in den Polizeigewahrsam nach Bottrop verbracht. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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