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Reinigungskräfte in Hotels am Flughafen und im Stadtgebiet Frankfurt am Main überprüft

In 27 Fällen Verstöße gegen die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Tariflohns im Reinigungsgewerbe sowie gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ermittelt

Am 11. September 2024 prüften 54 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Frankfurt am Main im Rahmen einer örtlichen verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Einhaltung des Mindestlohns im Reinigungsgewerbe. Darüber hinaus dienten diese Prüfungen der Aufdeckung illegaler Beschäftigung sowie Leistungsbetrugs.

Es wurden zwölf Reinigungsunternehmen in neun Hotels geprüft und vor Ort 86 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrer Beschäftigung befragt. Es ergaben sich in 27 Fällen Anhaltspunkte auf Verstöße gegen die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Tariflohns im Reinigungsgewerbe sowie gegen ausländerrechtliche Bestimmungen. Drei Arbeitnehmerinnen hielten sich ohne entsprechenden Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auf und wurden vorläufig festgenommen. Gegen die drei Frauen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

"In der Reinigungsbranche werden oft Reinigungskräfte aus dem osteuropäischen Raum eingesetzt, die im Ausland über soziale Netzwerke angeworben und mit dem Versprechen auf gute Verdienstmöglichkeiten nach Deutschland entsandt werden. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind oftmals nicht ordnungsgemäß sozialversichert und nicht im Besitz des benötigten Aufenthaltstitels", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. "Außerdem wird ihnen dann meistens nur einen Bruchteil des gesetzlich vorgeschriebenen Tariflohns gezahlt."

An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich Nachermittlungen an, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der bundeseinheitliche branchenspezifische Mindestlohn für Beschäftigte der Gebäudereinigungsbranche in Höhe von 13,50 Euro je Stunde in der Lohngruppe 1 (zum Beispiel Hotelzimmerreinigung) und 16,70 Euro je Stunde in der Lohngruppe 6 (zum Beispiel Außenreinigung von Gebäuden).

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- beziehungsweise Begehungsformen festgestellt. Darüber hinaus wurde bei Prüfmaßnahmen der FKS Frankfurt am Main vermehrt der Missbrauch von Ausweisdokumenten festgestellt. Für die in der Reinigungsbranche eingesetzten Beschäftigten besteht eine Mitführungs- und Vorlagepflicht ihrer Ausweisdokumente.

Zusatzinformation

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig Schwerpunktprüfungen in vielen Branchen durch, sowohl bundesweit, regional als auch örtlich. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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