- Ort und Datum : Nürnberg, 26. August 2024
Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wurde ein 40-jähriger Angeklagter aus Fürth vom Amtsgericht Fürth verurteilt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte nachgewiesen, dass der Mann zwischen Februar 2019 und Februar 2020 Abdeckrechnungen in Höhe von knapp 550.000 Euro erstellt und verkauft hat. Es handelte sich hierbei um reine Scheinrechnungen, denen keinerlei Leistung zugrunde lag. Für diese Rechnungen erhielt er vom Empfänger eine Provision von rund 15.000 Euro.
Der Fürther war jedoch arbeitslos gemeldet und hatte diese Einnahmen bewusst und vorsätzlich beim Jobcenter nicht angemeldet, obwohl er von dort Sozialleistungen bezog.
Für diesen Leistungsbetrug wurde er nun vom Amtsgericht Fürth verurteilt. Da der Angeklagte geständig und kooperativ war und nicht vorbestraft, wurde die Haftstrafe zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.