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Zoll beanstandet bei Prüfung mehrere Gastronomiebetriebe

Verstöße im Ortenaukreis aufgedeckt

Sechs Gastronomiebetriebe in Kehl und Appenweier wurden am 21. August 2024 durch Einsatzkräfte des Hauptzollamts Lörrach einer Prüfung unterzogen. Bereits in der ersten Lokalität, einem Restaurant in der Kehler Innenstadt, konnte ein aserbaidschanischer Staatsangehöriger ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel angetroffen werden. Da er weder einen Pass noch weitere Einreisedokumente vorweisen konnte, erwartet ihn nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts.

In einem weiteren Kehler Gastronomiebetrieb wurde eine Arbeitnehmerin angetroffen, für die zuvor durch die Arbeitgeberin weder eine Sofortmeldung, noch eine Meldung zur Sozialversicherung abgegeben wurde. Die Arbeitgeberin erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verletzung der Sofortmeldepflicht.

Das Gaststättengewerbe stellt eine von insgesamt elf Branchen dar, in der ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit besteht. Deswegen haben Arbeitgeber in diesen Branchen für beschäftigte Personen spätestens bei deren Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung abzugeben.

In einem Schnellimbiss in Appenweier wurde weiterhin ein afghanischer Staatsbürger angetroffen, während dieser seiner Arbeit in der Küche nachging. Die Tätigkeit wurde ihm jedoch von der Ausländerbehörde nicht gestattet. Somit müssen sich er sowie sein Arbeitgeber wegen unerlaubter Erwerbstätigkeit beziehungsweise unerlaubter Beschäftigung von Ausländern verantworten. Erschwerend kommt hinzu, dass auch für diesen Arbeitnehmer keine Sofortmeldung abgegeben wurde.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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