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Zoll stoppt Weiterbeschäftigung von sechs Beschäftigten in zwei Nagelstudios

Hauptzollamt Rosenheim und Staatsanwaltschaft Traunstein ermitteln im Zusammenhang mit gewerbsmäßiger Schleusung und Zwangsarbeit

Die Weiterarbeit von sechs vietnamesischen Beschäftigten ohne gültige Arbeitserlaubnis in zwei Nagestudios im nördlichen Landkreis Berchtesgadener Land und im östlichen Landkreis Traunstein beendete vor Kurzem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Traunstein. Der Betreiber ist aufgrund eines anonymen Hinweises wegen Verdachts nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge, der Schleusung und der Zwangsarbeit ins Visier der Ermittler geraten.

Im Rahmen eines großangelegten Einsatzes überraschte der Zoll insgesamt vier Männer und zwei Frauen, als sie gerade ihrer Kundschaft die Nägel manikürten. Nachdem diese die Arbeit sofort einstellen mussten, stellte sich heraus, dass die sechs vietnamesischen Beschäftigten ohne Arbeitserlaubnis und damit aufenthaltsrechtlich illegal in Deutschland tätig waren. Sie wurden daraufhin vorübergehend festgenommen.

Der Zoll durchsuchte auch deren Arbeitnehmerunterkunft, eine Dreizimmerwohnung in fußläufiger Nähe zu einem der Nagelstudios. Dort waren alle sechs Beschäftigten, welche in keinem familiären Verhältnis zueinander stehen, in einer Wohnung untergebracht. Fünf Schlafplätze, das heißt, Matratzen Kante an Kante auf dem Boden, befanden sich im Schlafzimmer. Ein zusätzliches Bett war offensichtlich vor Kurzem erst in den gemeinsamen Wohnraum hineingestellt worden. Die Bewohner und Bewohnerinnen lebten augenscheinlich aus der Tasche beziehungsweise aus dem Koffer. Der schlechte Gesamtzustand der Wohnung bei üblem Geruch, Schimmelbefall, Mücken und sogar Schnecken im Badezimmer erschwerte die etwa dreistündige Durchsuchung.

Als Ermittlungserfolg werteten die Einsatzkräfte die im Anschluss an der Dienststelle erfolgten Vernehmungen der sechs Beschäftigten. Alle waren bereit, zu ihren Arbeitsverhältnissen sowie zum Schleusungsweg und den Kosten auszusagen. Sie gaben an, keine Entlohnung oder nur einen geringfügigen Stundenlohn von wenigen Euro erhalten zu haben.

Bereits am nächsten Tag beantragte die Staatsanwaltschaft Traunstein Haftbefehl gegen den ebenfalls vorübergehend festgenommenen vietnamesischen Betreiber der beiden Nagelstudios. Der Zoll führte den 35-Jährigen dem Ermittlungsrichter vor, welcher die sofortige Untersuchungshaft anordnete. Gegen den Inhaftierten hat das Hauptzollamt Rosenheim ein Strafverfahren unter anderem wegen Verdachts der gewerbsmäßiger Schleusung und der Zwangsarbeit eingeleitet.

Die nun anstehenden schwierigen und umfangreichen Ermittlungsarbeiten laufen.

Zusatzinformation

Der Zoll setzt sich gezielt für die Identifizierung krimineller Gruppierungen und für potenzielle Opfer von Menschenhandel und Zwangsarbeit ein. Dabei arbeitet er mit anderen Behörden und anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen. Dabei stößt der Zoll auf weltweit agierende kriminelle Netzwerke.

Den mutmaßlich von Zwangsarbeit und Ausbeutung oder gar Menschenhandel betroffenen Personen bietet der Zoll stets an, sie an weitere hilfsorganisatorisch tätige Einrichtungen zu vermitteln, um nicht weiter möglicherweise unerträglichen Bedingungen ausgesetzt zu sein.

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