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Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt hohen Sozialversicherungsbetrug

Arbeitsentgelt in 86 Fällen vorenthalten und veruntreut

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 86 Fällen verhängte das Amtsgericht Staufen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen den Inhaber eines Reinigungsunternehmens im südlichen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eine der Schwere der Tat angemessene Geldstrafe.

Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach waren einem anonymen Hinweis gegen den 36-jährigen Firmeninhaber nachgegangen und hatten festgestellt, dass dieser in einem Zeitraum von mehr als vier Jahren mehrere seiner Angestellten nicht oder nicht korrekt bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Er hatte so einen Schaden in Höhe von mehr als 108.000 Euro verursacht.

Nicht nur die Geldstrafe hat der Beschuldigte zu bezahlen, selbstverständlich muss er auch die unterschlagenen Beiträge nachentrichten.

Eine durch ein Gericht verhängte Geldstrafe bemisst sich zunächst an Tagessätzen, deren Anzahl die eigentliche Strafzumessung abbilden. Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes richtet sich dann nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des oder der Beschuldigten. In diesem Fall hatte das Amtsgericht Staufen 450 Tagessätze aufgrund des enormen Sozialversicherungsschadens festgesetzt. Das Strafrecht sieht bis zu 720 Tagessätze vor.

Der verurteilte Firmeninhaber gilt nun als vorbestraft und der Strafbefehl ist rechtkräftig.

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