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Zoll beanstandet bei Kontrolle mehrere Gastronomiebetriebe

Drei Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis und drei Personen ohne deutschen Aufenthaltstitel

Bei der Kontrolle eines Restaurants in Kehl Anfang August 2024 stellten Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach fünf Angestellte osteuropäischer oder westasiatischer Nationalität fest, welche sich nun jeweils mit einem Strafverfahren konfrontiert sehen.

So konnten zwei der von den Zöllnerinnen und Zöllnern überprüften Personen keine Arbeitserlaubnis, drei keinen deutschen Aufenthaltstitel vorweisen und hielten sich somit unerlaubt in Deutschland auf.

Die Ermittlungen gegen den Arbeitgeber und Betriebsinhaber laufen noch.

Zeitgleich wurde ebenfalls ein Gastronomieunternehmen in Offenburg überprüft. Auch dort wurde ein ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis angetroffen. Ihn erwartet ein Verfahren wegen unerlaubter Arbeitsaufnahme, seinen Arbeitgeber eines wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern.

Hinzu kommt für diesen die Ahndung der fehlenden Meldung an die Sozialversicherung. Für den Gastronomiebereich besteht zudem eine Sofortmeldepflicht - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von den Verantwortlichen spätestens zum ersten Tag der Arbeitsaufnahme zu melden.

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