- Ort und Datum : Duisburg, 31. Juli 2024

Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führten am 26. Juli 2024 mehrere Prüfungen in den Städten Mülheim und Duisburg durch. An diesem Tag wurden schwerpunktmäßig Prüfungen im Bereich der Gastronomie durchgeführt.
Eine jede Prüfung der FKS beginnt mit einer Personenerfassung. Hier werden die Daten der Beschäftigten sowie die Arbeitszeiten und die Entlohnung erfragt. Zudem wird bei Ausländern auch der Aufenthaltsstatus erfasst.
In einem Restaurant in Duisburg stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass gleich zwölf Arbeitnehmer nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels waren und sich somit illegal im Bundesgebiet aufhielten.
"Plötzlich standen die Arbeiten in der Küche still", sagte Anja Turloff-Galetzki, Pressesprecherin des Hauptzollamts Duisburg. "Der Inhaber musste Personal aus dem Service und der Küche umorganisieren, sodass die letzten Gäste noch bedient werden konnten."
Die Pässe der Personen wurden eingezogen und der Ausländerbehörde der Stadt Duisburg, die über die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen entscheidet, übergeben. Gegen die Arbeitnehmer wurden Strafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht des illegalen Aufenthalts gegeben war. Auch gegen den Arbeitgeber schließt sich nun ein Strafverfahren wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel an.
Die Einsatzkräfte klären nun im Nachgang, ob gegen den Arbeitgeber weitere Tatbestände im Bereich der Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verletzung der Sofortmeldepflicht und Nichtbeachtung der Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (Aufzeichnungen, Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns) vorliegen.