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Nach Zollermittlungen Freiheitsstrafe zur Bewährung

Nach Zollermittlungen Freiheitsstrafe zur Bewährung

  • Ort und Datum : Lörrach, 24. Juli 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Lörrach

  • StrasseHausnummerMozartstraße 32
  • PLZOrt79539 Lörrach

Zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilte das Amtsgericht Lahr einen 39-jährigen Mann wegen Betrugs.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte ermittelt, dass dem Beschuldigten von der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis über einen Zeitraum von zwölf Monaten Leistungen von mehr als 7.600 Euro gewährt wurden, welche ihm, wäre er ehrlich gewesen, in dieser Höhe nicht ausgezahlt worden wären. Im Erst- sowie im Folgeantrag auf Unterstützung hatte er nämlich verschwiegen, dass er durch den Handel mit Altwaren ein nicht unbeachtliches monatliches Einkommen erzielen konnte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg verhängte das Amtsgericht Lahr die einjährige Bewährungsstrafe. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen muss der verurteilte Mann zudem zurückzahlen.

Das Urteil ist inzwischen rechtkräftig.

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