Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Vier illegal beschäftigte Arbeitnehmer in Restaurants entdeckt

Zoll leitet Strafverfahren ein

Am vergangenen Mittwoch, dem 17. Juli 2024, konnte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig mehrere ausländerrechtliche Verstöße in Hannoversch Münden feststellen. Geprüft wurde dabei in zwei Restaurants nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

In dem erstem Restaurant wurden im Küchenbereich zwei Personen mit albanischer Staatsangehörigkeit arbeitend angetroffen. Ihre Ausweise berechtigten sie nur zu einem touristischen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Der eine Albaner gab an, seit zwei und der andere bereits seit vier Wochen einer Erwerbstätigkeit in dem Restaurant nachzugehen. Gegen beide wurden daher Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Im zweiten Restaurant wurden die Beamten wieder im Küchenbereich fündig: zwei indische Staatsbürger. Der eine Inder verfügte nur über einen befristeten portugiesischen Aufenthaltstitel, der ihn ausschließlich zu einem touristischen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigte. Er gab an, er habe erst am Vortag seine Arbeit in dem Restaurant aufgenommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Der zweite Inder verfügte über eine befristete Aufenthaltserlaubnis, konnte jedoch kein aktuelles Zusatzblatt vorlegen, welches die Nebenbestimmungen seiner Erlaubnis enthält. Er gab an, seit dem 9. Juli 2024 als Spezialitätenkoch in dem Restaurant tätig zu sein. Im Nachgang der Personenbefragung konnte durch den Landkreis Göttingen geklärt werden, dass er zwar eine Arbeitsgenehmigung für seine vorherige Stelle bei einem anderen Restaurant hatte, jedoch nicht für seine neue Stelle. Die Genehmigung hatte er zwar beantragt, jedoch wurde sie noch nicht erteilt. Dass er vor der Erteilung bereits die neue Arbeit aufnahm, stellte eine Ordnungswidrigkeit dar, gegen welche die Zöllner ein entsprechendes Verfahren einleiteten.

Auch gegen die beiden Arbeitgeber wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig dauern an.

Über den Verbleib der Albaner und des Inders mit portugiesischen Aufenthaltstitel entscheidet die Ausländerbehörde des Landkreises Göttingen.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen