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Vier Jahre scheinselbstständig

Beiträge in Höhe von 57.000 Euro hinterzogen

Vier Jahre war der 46-jährige Fahrer eines Transportunternehmens aus der Vorderpfalz scheinselbstständig. Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 57.000 Euro nicht abgeführt und aufgrund dessen nunmehr ein Strafbefehl gegen den Unternehmer erlassen.

Ermittlungen des Ludwigshafener Zolls ergaben, dass bei einem in der Vorderpfalz ansässigen Transportunternehmens über einen Zeitraum von über vier Jahren ein angeblich selbstständiger Fahrer nachweislich bei der Firma beschäftigt und somit scheinselbstständig war.

"Scheinselbstständigkeit bedeutet, dass vermeintlich selbstständig tätige Personen tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis für den Arbeitgeber tätig sind und demnach bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern hätten angemeldet werden müssen", erklärte Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

Insgesamt entstand dem Fiskus ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von über 57.000 Euro.

Kürzlich wurde ein Strafbefehl gegen den 48-jährigen Inhaber des Unternehmens rechtskräftig. Ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen á 100 Euro und damit insgesamt 15.000 Euro auferlegt.

Zusatzinformation

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Über 8.600 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

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