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Festnahme bei Baustellenkontrolle

Festnahme bei Baustellenkontrolle

  • Ort und Datum : Dortmund, 12. Juli 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Dortmund

  • StrasseHausnummerSemerteichstraße 47 - 49
  • PLZOrt44141 Dortmund

Am 11. Juli 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Baustelle in Gelsenkirchen-Hassel.

Dabei wurde eine männliche Person angetroffen, die sich mit einem türkischen Ausweisdokument sowie einem polnischen Aufenthaltstitel legitimierte. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen türkische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Der 37-Jährige konnte keinerlei Aufenthaltstitel für das Bundesgebiet vorweisen, der ihm die Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet erlaubt hätte.

"Mit seinem polnischen Aufenthaltstitel hätte der Mann sich lediglich als Tourist in Deutschland aufhalten dürfen", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Mit der Aufnahme einer Beschäftigung erlosch die visumsfreie Einreise, er hätte dafür einen Aufenthaltstitel benötigt", so Münch weiter.

Die Zollbeamten nahmen den Mann daher vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Er wurde im Beisein eines Dolmetschers zum Sachverhalt vernommen. Die Abfrage im Informationssystem der Polizei ergab zudem, dass der Beschuldigte bereits durch die Bundespolizeiinspektion Düsseldorf Flughafen ausgeschrieben war. Es lag ein aktuelles Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn vor.

Im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

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