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Schwarzarbeit in der Gebäudereinigungsbranche mit 4.500 Euro Geldstrafe geahndet

Schwarzarbeit in der Gebäudereinigungsbranche mit 4.500 Euro Geldstrafe geahndet

  • Ort und Datum : Heilbronn, 26. Juni 2024

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Hauptzollamt Heilbronn

  • StrasseHausnummerKastellstraße 53
  • PLZOrt74080 Heilbronn

90 Tagessätze zu 50 Euro, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Bad Mergentheim in einem Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Tauberbischofsheim gegen einen 47-jährigen Firmeninhaber aus dem Main-Tauber-Kreis.

Der inzwischen rechtskräftig verurteilte Inhaber einer Gebäudereinigungsfirma hatte im Zeitraum 2020 bis 2021 in insgesamt 16 Fällen seine im Unternehmen beschäftigte Lebensgefährtin und weitere Arbeitnehmer nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung angemeldet.

Auf die Schliche kamen die Ermittler dem Mann im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gebäudereinigungshandwerk. Aufgrund von ersten Verdachtsmomenten bei der Personenbefragung und nach Auswertung von Geschäftsunterlagen wurden die Wohn- und Geschäftsräume mit einem Beschluss des Amtsgerichts durchsucht und Beweismittel für das Verfahren gesichert.

Die zuständige Richterin des Amtsgerichts sah es bei der Gerichtsverhandlung als erwiesen an, dass der Beschuldigte Löhne von Mitarbeitenden seiner Firma nicht beziehungsweise nicht in der richtigen Höhe zur Sozialversicherung gemeldet hat. Dem zuständigen Rentenversicherungsträger entstand so ein Beitragsschaden in Höhe von rund 15.000 Euro.

Neben einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro muss der Beschuldigte auch diesen entstandenen Beitragsschaden zurückzahlen und die Gerichtskosten tragen.

Zusatzinformation

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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