Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Zoll deckt Schwarzarbeit auf

Bauunternehmerin zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Das Amtsgericht Erfurt verurteilte im Februar dieses Jahres eine 72-jährige Bauunternehmerin aus Arnstadt wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt; die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt und des Hauptzollamts Erfurt konnte der inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass sie als Geschäftsführerin einer Baufirma gemeinschaftlich mit einem 54-jährigen Mann in den Jahren 2016 bis 2018 mehrere Arbeitnehmer schwarz beschäftigt hatte, indem sie diese nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abführte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von insgesamt rund 438.000 Euro.

Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine Prüfung des Zolls in Arnstadt. Bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung des Bauunternehmens. Um die Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren, verwendete die 72-Jährige sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen. Des Weiteren erstellte und erfasste sie inhaltlich falsche Arbeitszeitnachweise.

Die Verurteilte war in der Hauptverhandlung vollumfänglich geständig. Die Taten des Mannes werden in einem gesonderten Verfahren verfolgt.

Zusatzinformation

Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufs, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen