Zoll in Hannover und Lüneburg überprüft Hotellerie und Gastronomie
Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit
Erste Bilanz des Hauptzollamts Hannover zur bundesweiten Schwerpunktprüfung: Jede vierte von über 200 Personenbefragungen, die über 80 Zöllnerinnen und Zöllner in Hannover, Lüneburg und Umgebung durchführten, bedarf weiterer Nachprüfungen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover mit den Standorten in Lüneburg und Hannover war am Samstag, dem 8. Juni 2024, Teil einer bundesweiten Aktion zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe.
"Das Ziel der Prüfungen ist es unter anderem, Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten, die Nichteinhaltung des Mindestlohns oder unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen aufzudecken", so Enrico Bacher, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover.
Bereits während der Prüfungen vor Ort ergaben sich für die Beamtinnen und Beamten in fast 60 Fällen erste Verdachtsmomente, beispielsweise aufgrund der Verletzung von Sofortmeldepflichten oder der illegalen Beschäftigung.
"Meine Kolleginnen und Kollegen waren dabei in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Rotenburg (Wümme), Uelzen, Heidekreis, Lüneburg, Winsen-Luhe, der Region Hannover sowie den Landkreisen Celle und Schaumburg unterwegs", so Bacher weiter.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich nun umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
"Für ein abschließendes Fazit ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh", so Bacher abschließend.
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.