- Ort und Datum : Bielefeld, 12. Juni 2024

Am Samstag, dem 9. Juni 2024, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Sozialleistungsbetrug.
An dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung beteiligte sich auch das Hauptzollamt Bielefeld mit den FKS-Standorten in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Insgesamt waren 56 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Unterstützt wurde das Hauptzollamt dabei von den Finanzämtern in Beckum, Hamm und Paderborn, dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt Hamm sowie den Ausländerbehörden des Kreises Herford und der Stadt Paderborn.
Dabei wurden 205 Beschäftigte in den überprüften Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Die Prüfungen des Hauptzollamts ergaben in insgesamt 55 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden müssen.
Unter anderem geht es:
- in 14 Fällen um Sozialleistungsmissbrauch
- in elf Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn
- in acht Fällen um die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen
- in sechs Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung
- in 16 Fällen um sonstige Verstöße beispielsweise, dass die zwingend notwendige Sofortmeldung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Sozialversicherung nicht erfolgte
Im Rahmen der Kontrollen im Raum Herford und Paderborn bestätigte sich bei acht Beschäftigten mit indischer, türkischer beziehungsweise vietnamesischer Staatsangehörigkeit der Verdacht des illegalen Aufenthalts und der unerlaubten Erwerbstätigkeit. Eine Person, die zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft ausgeschrieben war, versuchte sich in Paderborn erfolglos der Kontrolle zu entziehen. Eine weitere Person wurde in Hamm bereits per Haftbefehl durch eine Ausländerbehörde gesucht.
An die am Samstag durchgeführten Prüfungen schließen sich jetzt umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.