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Rosenheimer Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie

Rosenheimer Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie

  • Ort und Datum : Rosenheim, 11. Juni 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Rosenheim

  • StrasseHausnummerMünchener Straße 51
  • PLZOrt83022 Rosenheim

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am vergangenen Samstag, dem 8. Juni 2024, im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

Das Hauptzollamt Rosenheim musste am Ende des Tages zehn Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Nichtabführung von Beiträgen zur Sozialversicherung, Unterschreiten des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes sowie unzureichender Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnisse, einleiten.

Im Bezirk des Hauptzollamts Rosenheim waren 50 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und haben dabei insgesamt 94 Beschäftigte nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. In 54 Fällen konnten die Feststellungen bereits anhand der Geschäftsunterlagen überprüft werden.

Es bleibt nun abzuwarten, ob sich zu den zehn eingeleiteten Ermittlungsverfahren noch weitere notwendige Maßnahmen nach Abschluss der nun beginnenden Nachprüfungen ergeben werden. Die vor Ort erhobenen Arbeitnehmerdaten sind beispielsweise mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abzugleichen, außerdem sind gegebenenfalls auch noch weitere Geschäftsunterlagen unter die Lupe zu nehmen.

Das Hauptzollamt Rosenheim hat nun 31 Sachverhalte mit weitergehenden Prüfungen abzuarbeiten. Dabei handelt es sich auch um 16 Sachverhalte wegen der möglichen Unterschreitung des Mindestlohns sowie um vier Sachverhalte wegen möglicher unerlaubter Beschäftigung von Arbeitskräften aus dem Ausland.

"Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bringt besondere Pflichten für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit sich. Die Beschäftigten sind verpflichtet, stets ihre Ausweisdokumente bei Ausübung ihrer Tätigkeit mitzuführen. Darauf müssen die Arbeitgeber explizit hinweisen", so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.

Zusatzinformation

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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