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Hauptzollamt Saarbrücken überprüft Hotellerie und Gastronomie

Hauptzollamt Saarbrücken überprüft Hotellerie und Gastronomie

  • Ort und Datum : Saarbrücken, 11. Juni 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Saarbrücken

  • StrasseHausnummerPräsident-Baltz-Straße 5
  • PLZOrt66119 Saarbrücken

Am vergangenen Wochenende hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

"Im Bereich des Hauptzollamts Saarbrücken waren am Samstag, dem 8. Juni 2024, 45 Beschäftigte des Zolls im Einsatz. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 91 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und prüften in zwei Unternehmen Geschäftsunterlagen", so Nicole Hübner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken.

Auch Einsatzkräfte der Landesfinanzverwaltung sowie vom Ordnungsamt waren an der Schwerpunktprüfung beteiligt.

In 63 Fällen wurden Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten festgestellt, die nun weiter aufgeklärt werden müssen:

  • in 5 Fällen Verdacht auf Verstoß gegen das Mindestlohngesetz
  • in 13 Fällen Verdacht auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • in 9 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung ohne Arbeitserlaubnis
  • in 9 Fällen Verdacht auf Sozialleistungsbetrug
  • in 27 Fällen wurden die notwendigen Ausweispapiere nicht mitgeführt

Bereits vor Ort wurden 25 Bußgeldverfahren, unter anderem wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts beziehungsweise der illegalen Beschäftigung von Ausländern, eingeleitet.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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