- Ort und Datum : Münster, 11. Juni 2024

Zwei flüchtende Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, zahlreiche Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht, Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen und fehlende Stundenaufzeichnungen - die bundesweite Schwerpunktprüfung im Gastronomiegewerbe, an der das Hauptzollamt Münster am 8. Juni 2024 mitwirkte, brachte zahlreiche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ans Licht.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster hatte am Samstagnachmittag und -abend im gesamten Münsterland Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorgenommen. Der Zoll nahm dabei Restaurants, Eiscafés und Imbissbuden näher unter die Lupe.
Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
"Zwei Personen versuchten während der Prüfungen, sich durch Flucht der Kontrolle zu entziehen", sagte Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. "Wir konnten aber beide Personen stellen. Beide hatten keine Aufenthaltsgenehmigung, hielten sich also illegal in Deutschland auf."
Daneben stieß der Zoll auf zwei weitere Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung. Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren durch ihren Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet, arbeiteten also schwarz. Darüber hinaus deckte der Zoll zahlreiche Verstöße gegen die Stundenaufzeichnungspflicht auf und vermutete in mehreren Fällen Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns.
Insgesamt waren im Bezirk des Hauptzollamts Münster 29 Beschäftigte im Einsatz und prüften 30 Objekte. Dabei wurden mehr als 100 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und Geschäftsunterlagen geprüft.