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Osnabrücker Zoll überprüft Gastronomie

Bundesweite Schwerpunktaktion gegen Schwarzarbeit

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat am 8. Juni 2024 im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 42 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Cloppenburg sowie Diepholz unterwegs und haben 168 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Fünf der angetroffenen ausländischen Arbeitnehmer verfügten allerdings nicht über eine gültige Arbeitserlaubnis. Gegen diese Personen sind Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden. Da zwei von ihnen sich mit gefälschten Dokumenten auswiesen, wurden ebenfalls Strafverfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Folgen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Daneben stellten die Ermittler nach vorläufigen Ergebnissen noch 54 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern. Konkret handelt es sich dabei in 17 Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.

In 13 Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in zwölf Fällen der Verdacht, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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