- Ort und Datum : Darmstadt, 10. Juni 2024

Am Samstag, dem 8. Juni 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
Die FKS des Hauptzollamts Darmstadt prüfte dabei mit über 70 Zöllnerinnen und Zöllnern die Beschäftigungsverhältnisse in 21 Objekten.
"Das Ergebnis war dabei nicht immer schön", so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Darmstadt über eine Gaststättenprüfung im Landkreis Darmstadt-Dieburg. "Sämtlichen Service- und Küchenkräften fehlte dort die Aufenthaltserlaubnis, die sechs Beschäftigten arbeiteten alle illegal."
Insgesamt befragte die FKS 100 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Daraus resultierten rund 50 Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften oder gegen den Mindestlohn. So auch bei den sechs Service- und Küchenkräften, die vorläufig festgenommen wurden. Gegen sie und ihren Arbeitgeber wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bei der Schwerpunktkontrolle wurde die FKS auch durch andere Behörden begleitet. So stellten Lebensmittelüberwachung, Gewerbeamt oder Polizei verschiedene Verstöße fest, die unter anderem zur Schließung eines Objektes aufgrund von Hygienemängeln führte.
An die Prüfungen der FKS schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen in über 50 Fällen an. Dabei werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.