- Ort und Datum : Hamburg, 10. Juni 2024

Am vergangenen Wochenende hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziele der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
"Beim Hauptzollamt Hamburg waren am Samstag, dem 8. Juni 2024, 56 Beschäftigte der FKS im Einsatz", resümierte Pressesprecher Oliver Bachmann. "Es wurden 74 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 16 verschiedenen Objekten quer durch das gesamte Stadtgebiet befragt. Leider gab es doch insgesamt 45 Verstöße gegen die Meldepflichten. 14 weitere Personen wurden ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen, was in sechs Fällen zur zusätzlichen erkennungsdienstlichen Behandlung geführt hat. Darüber hinaus gab es drei Verdachtsfälle auf Leistungsmissbrauch und fünf Verdachtsfälle auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz."
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.