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Zoll kontrolliert Gaststätten in Thüringen und Südwestsachsen

Zoll kontrolliert Gaststätten in Thüringen und Südwestsachsen

  • Ort und Datum : Erfurt, 10. Juni 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Erfurt

  • StrasseHausnummerAm Tannenwäldchen 50
  • PLZOrt99096 Erfurt

Über 60 Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe kontrollierte der Zoll am vergangenen Samstag, dem 8. Juni 2024, im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in Thüringen und Südwestsachsen (46 in Thüringen und 20 in Südwestsachsen).

Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfungen standen die Einhaltung des Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Sozialleistungsbetrug.

Im Einsatz waren über 100 Zöllnerinnen und Zöllner (66 in Thüringen und 38 in Südwestsachsen), die insgesamt 333 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragten (193 in Thüringen und 140 in Südwestsachsen).

In 61 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die nun weiter aufgeklärt werden müssen:

  • Mindestlohn: 11 (Thüringen: 5, Südwestsachsen: 6)
  • Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: 10 (Thüringen)
  • illegale Beschäftigung von Ausländern: 16 (Thüringen: 15, Südwestsachsen: 1)
  • Sozialleistungsbetrug: 5 (Thüringen)
  • sonstige (zum Beispiel Meldeverstöße und Nichtmitführung von Ausweispapieren): 19 (Thüringen: 17, Südwestsachsen: 2)

Bereits vor Ort leiteten sie zehn Strafverfahren (Thüringen: 5, Südwestsachsen: 5) und 15 Bußgeldverfahren (Thüringen: 8, Südwestsachsen: 7) wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts beziehungsweise der illegalen Beschäftigung von Ausländern ein.

An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, in der die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgeglichen werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenartige Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt der Zoll ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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