Presse

Hauptzollamt Frankfurt am Main überprüft Hotellerie und Gastronomie

Hauptzollamt Frankfurt am Main überprüft Hotellerie und Gastronomie

  • Ort und Datum : Frankfurt am Main, 9. Juni 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Frankfurt am Main

  • StrasseHausnummerHahnstraße 68 - 70
  • PLZOrt60528 Frankfurt am Main

Am 8. Juni 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Im Bereich des Hauptzollamts Frankfurt am Main waren 31 Kontrollkräfte im Einsatz, unterstützt durch 14 Kassenprüfer, Steuerfahnder und Hilfsvollzieher des Finanzamts Frankfurt am Main. Insgesamt wurden neun Betriebe geprüft und 43 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Hierbei wurden drei indische, drei türkische und ein albanischer Arbeitnehmer sowie eine serbische Staatsangehörige festgestellt, die nicht über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügten, welche Voraussetzung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist.

In 23 Fällen liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Anmeldung zur Sozialversicherung nicht erfolgte. In 25 Fällen ist von Verstößen gegen die Sofortmeldepflicht auszugehen. In zehn Fällen ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass den Arbeitnehmern der allgemeine Mindestlohn nicht gezahlt wurde.

An die am 8. Juni 2024 durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen sowie weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit auch besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: "In der Gastronomie und Hotellerie gibt es fast so viele Minijobber wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte; Mehrfachbeschäftigung ist hier stark verbreitet. Zur Umgehung der Mindestlohnzahlungen werden zum Beispiel die Arbeitszeitaufzeichnungen nicht ordnungsgemäß geführt, um so den tatsächlichen Umfang von Arbeitszeiten zu verschleiern. Wir stellen in dieser Branche immer wieder fest, dass nicht korrekt gebuchte Einnahmen als Schwarzlöhne ausgezahlt wurden."

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung